062143632736  |   info@fsi-personalagentur.de

Wir suchen DICH!

Studieren und nebenbei Geld verdienen? 

FSI Personalagentur hilft Dir dabei!

Wir bieten interessante Studentenjobs, Semesterferienjobs und Nebenjobs. Ob Vollzeit in den Ferien, auf geringfügiger Basis neben den Vorlesungen oder auf Abruf als Springer - wir finden den Job, der am besten zu Dir passt und garantieren eine faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen. Denn Zufriedenheit unserer Student(en)innen ist uns sehr wichtig. 


Wie funktioniert`s

Bewerbung

Du schickst uns Deine Bewerbung und Dein Bild im JPEG-Format. Du beschreibst Deine Fähigkeiten, Erfahrungswerte, Kenntnisse. Auch schreibst Du uns über Deine zeitliche Verfügbarkeit  und mögliche Einsatzorte.

Kennenlernen

In einem Telefonat besprechen wir, wie Deine Arbeit bei der FSI Personalagentur  aussehen kann und welche Jobs, in welchen Branchen mit welchen Einsatzzeiten am besten zu Dir passen.

Jobangebote

Nach unserem Gespräch wirst Du von uns aktuelle Jobangebote in Deiner Stadt erhalten, die Deinem Profil und Deinen Vorstellungen entsprechen. Wir bitten um eine schnelle Rückmeldung, da die besten Jobs schnell vergriffen werden

Rechtliche Grundlagen §

Während den Vorlesungszeiten dürfen Studierende 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Interessant sind allerdings die vorlesungsfreien Zeiten im Sommer, wenn große die meisten Mitarbeiter der Stammbelegschaft im Urlaub sind oder saisonale Auftragsspitzen ausgeglichen werden müssen. Während der Semesterferien dürfen Studenten ohne Einschränkungen Vollzeit arbeiten.

Unsere Studenten arbeiten entweder auf Gewerbeschein (i.d.R. auf Messen und Kongressen) oder als geringfügig bzw. kurzfristig Beschäftigte.

Kurzfristige Beschäftigung für Studenten - darf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt werden. Die Höhe des Einkommens aus einer solchen Beschäftigung spielt keine Rolle. Keine Sozialversicherungspflicht. Eine gesetzliche Unfallversicherung für die Wege zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause sowie für die Zeit während der Arbeit übernehmen wir.

Studierende sind für Einnahmen aus einer kurzfristigen Beschäftigung  einkommenssteuerpflichtig. Wenn das Jahreseinkommen unter dem Grundbetrag von 9.744 EUR (Stand 2021) bleibt, erhält man die gezahlte Einkommenssteuer zurück. Hierfür muss eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden.

Geringfügige Beschäftigung - Studierende zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, einen reduzierten Eigenanteil zur Rentenversicherung und keine Steuern. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale.

Kranken- und Pflegeversicherung - alle Studierenden müssen grundsätzlich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung fallen keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Falls eine Familienversicherung über die Eltern besteht, gild die Einkommensgrenze von 553,33 EUR/Monat (Stand 2021).


 Vorname
*
Name
*
Telefon
*
Email Adresse
*
Adresse
*
PLZ, Ort
*
Geburtsdatum
*
Nationalität
Ausbildung
*
Fremdsprachen
*
Berufserfahrung:
*
Bewerbungsunterlagen
Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an julia.wolfram@fsi-agentur.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.