Während den Vorlesungszeiten dürfen Studierende 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Interessant sind allerdings die vorlesungsfreien Zeiten im Sommer, wenn große die meisten Mitarbeiter der Stammbelegschaft im Urlaub sind oder saisonale Auftragsspitzen ausgeglichen werden müssen. Während der Semesterferien dürfen Studenten ohne Einschränkungen Vollzeit arbeiten.
Unsere Studenten arbeiten entweder auf Gewerbeschein (i.d.R. auf Messen und Kongressen) oder als geringfügig bzw. kurzfristig Beschäftigte.
Kurzfristige Beschäftigung für Studenten - darf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt werden. Die Höhe des Einkommens aus einer solchen Beschäftigung spielt keine Rolle. Keine Sozialversicherungspflicht. Eine gesetzliche Unfallversicherung für die Wege zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause sowie für die Zeit während der Arbeit übernehmen wir.
Studierende sind für Einnahmen aus einer kurzfristigen Beschäftigung einkommenssteuerpflichtig. Wenn das Jahreseinkommen unter dem Grundbetrag von 9.744 EUR (Stand 2021) bleibt, erhält man die gezahlte Einkommenssteuer zurück. Hierfür muss eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden.
Geringfügige Beschäftigung - Studierende zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, einen reduzierten Eigenanteil zur Rentenversicherung und keine Steuern. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale.
Kranken- und Pflegeversicherung - alle Studierenden müssen grundsätzlich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung fallen keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Falls eine Familienversicherung über die Eltern besteht, gild die Einkommensgrenze von 553,33 EUR/Monat (Stand 2021).